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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86   

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BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86 (https://dejure.org/1987,3468)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1987 - 8 C 83.86 (https://dejure.org/1987,3468)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1987 - 8 C 83.86 (https://dejure.org/1987,3468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Ärztliche Tauglichkeitsüberprüfung - Einberufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85

    Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
    Die aufgrund einer ärztlichen Tauglichkeitsüberprüfung des Wehrpflichtigen im Einberufungsverfahren zu erlassende Überprüfungsentscheidung muß als Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen (im Anschluß an das Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 -).

    Diese Frage ist aus den Gründen des zum Zivildienstrecht ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - zu bejahen.

    Die Ausführungen des Urteils vom 22. Mai 1987 (a. a. O.) gelten im Grundsatz gleichermaßen für das Zivildienstrecht wie für das Wehrdienstrecht.

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
    Die aufgrund einer ärztlichen Nachuntersuchung zu treffende Entscheidung des Bundesamtes über die Zivildienstfähigkeit des anerkannten Kriegsdienstverweigerers ist eine materielle Musterungsentscheidung (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ).

    Sie betrifft unmittelbar den die Tauglichkeit des Zivildienstpflichtigen behandelnden Entscheidungsgrund der Verfügbarkeitsaussage des Musterungsbescheides (oder materieller Nachfolgeentscheidungen) und tritt - soweit ihr Inhalt reicht - als neuere Entscheidung an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen, indem sie diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983, a.a.O. S. 4 m. weit. Hinw.).

  • BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
    Sie hat nicht - wie es zulässig gewesen wäre - in dem vor dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt erlassenen Widerspruchsbescheid eine Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung mit statusrechtlicher Wirkung getroffen (vgl. Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ), sondern (erst) nach dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt einen Überprüfungsbescheid erlassen.

    Zu Unrecht meint die Beklagte, dieses Ergebnis widerspreche den in dem bereits erwähnten Urteil vom 24. Juni 1981 (a. a. O.) dargelegten Grundsätzen.

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83

    Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
    Daß nach einer ärztlichen Überprüfunguntersuchung des Wehrpflichtigen im Einberufungsverfahren eine solche materielle Musterungsentscheidung bis zum Gestellungszeitpunkt (in vollziehbarer Form) getroffen worden sein muß, ergibt sich aus ihrer Zweckbestimmung, da sie - ebenso wie ein Musterungsbescheid - statusrechtliche Grundlage der Einberufung sein soll (vgl. Urteil vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 12.83 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 24 S. 7 ).".
  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80

    Erledigung eines auf Aufhebung eines Musterungsbescheids gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86
    Die Einberufung zum Zivildienst setzt nämlich den Fortbestand der im Musterungsbescheid getroffenen Entscheidung über die Verfügbarkeit des Wehr-(Zivildienst-)pflichtigen (vgl. § 12 Abs. 1 MustV) voraus (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 48.80 - Buchholz 448.5 § 20 MustV Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 3.86

    Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Musterungsbescheid -

    Ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid, der an die Stelle des Musterungsbescheides tritt, muß mit seiner Verfügbarkeitsentscheidung vollziehbar sein, um die Grundlage für den Einberufungsbescheid bilden zu können (wie Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 -).

    Die aufgrund einer vor dem Gestellungszeitpunkt erfolgten ärztlichen Tauglichkeitsüberprüfung gebotene Überprüfungsentscheidung muß als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgestellten Gestellungszeitpunkt gemäß § 13 Abs. 1 MustV in vollziehbarer Form vorliegen (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 ; zum Zivildienstrecht: Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 , st. Rspr.>).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Der aufgrund der Untersuchung zu erlassende Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid (§ 15 a Abs. 1 MustV) muß im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen, um die Grundlage für die Einberufung bilden zu können (vgl. Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 , st.Rspr.).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.96

    Recht der Soldaten: Heranziehung zum Grundwehrdienst eines bereits über 25 Jahre

    Die aufgrund der ärztlichen Nachuntersuchung zu treffende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung muß vor dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungszeitpunkt vollziehbar geworden sein, um die erforderliche Grundlage der Einberufung bilden zu können (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 und vom 29. Mai 1991 - BVerwG 8 C 52.89 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 181 S. 20 [24] m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 65.90

    Fortsetzungsfeststellung - Wehrdienst - Angefochtener Einberufungsbescheid -

    Diese Annahme entspricht der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ) und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 ).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 8 B 239.96

    Befugnis der Wehrbereichsverwaltung als Widerspruchsbehörde zur nachteiligen

    Bei Tauglichkeitsentscheidungen im Wehrpflichtrecht hat die Widerspruchsbehörde dieselbe Zuständigkeit wie die Ausgangsbehörde mit der Folge, daß sie im Widerspruchsbescheid einen Tauglichkeitsgrad festsetzen kann (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 , vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 f. und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 65.90 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 45 S. 6 ).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 81.88

    Vollziehbarer Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Tauglichkeitsentscheidung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der nach erneuter Überprüfung festgehalten wird, muß die aufgrund einer vor dem Gestellungszeitpunkt erfolgten Tauglichkeitsüberprüfung erforderliche Überprüfungsentscheidung als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen (vgl. Urteile vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 , vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 42 S. 3 und vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 ; zum Zivildienstrecht: Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - Dok.Ber. A 1989, 197 ); ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid wird durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ 1988, 35 [VGH Hessen 12.06.1986 - 5 TE 1949/86] , Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - amtl. Umdruck S. 4 f. sowie Beschluß vom 19. Juni 1989 - BVerwG 8 C 17.89 - amtl. Umdruck S. 2).
  • BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87

    Zivildienst - Tauglichkeitprüfung - Bescheid - Erledigung

    Wird der Wehrpflichtige - wie hier - auf Antrag (oder von Amts wegen) erneut ärztlich untersucht, so scheidet eine frühere Tauglichkeitsfeststellung als Heranziehungsgrundlage aus; die aufgrund der Nachuntersuchung ergehende neue Tauglichkeitsentscheidung tritt an die Stelle früherer förmlicher oder materieller Musterungsentscheidungen, indem sie diese ändert, ergänzt oder bestätigt (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - amtl. Umdruck S. 5 m.weit.Nachw.; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - amtl. Umdruck S. 5).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 8 C 81.88

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid

    Das vom Kläger mit der Revision angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 12. Oktober 1988 weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, nach der ein während des Einberufungsverfahrens ergangener Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen muß (vgl. Urteile vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 f. und vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - jeweils m.weit.Nachw.).
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   BVerwG, 24.09.1986 - 8 C 83.86   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1986 - 8 C 83.86
    Die mit Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 30. September 1985 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid wirkt - vorbehaltlich einer Änderung oder Aufhebung des Anordnungsbeschlusses nach § 80 Abs. 6 VwGO - bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 124/65] und Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 8 B 150.83 - amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83

    Beschwerde des Klägers über die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1986 - 8 C 83.86
    Die mit Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 30. September 1985 angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid wirkt - vorbehaltlich einer Änderung oder Aufhebung des Anordnungsbeschlusses nach § 80 Abs. 6 VwGO - bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 124/65] und Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 8 B 150.83 - amtl. Umdruck S. 3).
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